Immobilienrecht

Immobilienrecht

Wir beraten und begleiten Sie bei Ihrem Immobilienerwerb, von der ausführlichen  Eigentumsüberprüfung bis zur endgültigen Eintragung.

Hierzu gehören die Prüfung der Besitz-, und Eigentumsverhältnisse, der Eintragung im Kataster, der Bewohnbarkeitsbescheinigungen (Cedulas), Anfragen beim Bauamt, Prüfung von Belastungen und Grundschulden, sowie darauf  die Vorbereitung des Optionsvertrages in Spanisch und Deutsch oder auch Englisch, die Vorbereitung des Notartermins, Begleitung zum Notartermin, Übersetzungen, und letztendlich die Begleitung der lastenfreien Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Auch unterstützen wir Sie bei der Einbringung Ihrer Immobilie in eine spanische Gesellschaft oder auch bei allen steuerlichen Fragen zum Immobilienerwerb. Wir arbeiten dabei  eng mit unserem deutschsprachigen Steuerberater zusammen, der über 25 Jahre Erfahrung hat.