Gründung und Verwaltung von Gesellschaften

Gründung und Verwaltung von Gesellschaften

Innerhalb von 48 Stunden können Sie mit uns eine neue SL oder SA gründen. Die SL hat inzwischen nur ein Mindestkapital von 3.000,00 Euro und kann zum Beispiel von einer deutschen GmbH, als Gesellschafter, gegründet werden.

Ebenfalls können wir im Verbund mit unseren Steuerberatern die komplette steuerliche und buchhalterische Betreuung der Gesellschaften organisieren.

Ebenfalls halten wir Vorratsgesellschaften bereit für Mandanten die schnell in Spanien investieren möchten. Diese SLs sind frei von jeglichen Belastungen und auf dem laufenden mit allen Steuern und Gebühren, dies wird garantiert. Diese Gesellschaften können innerhalb von 24 Stunden an unsere Mandanten übertragen werden.